„In der noch nicht erlösten Welt … für Recht und Frieden... zu sorgen“. Frieden, Gerechtigkeit, Recht und staatliche Gewalt im Kontext von Just Policing
Die Präambel der UN-Charta aus dem Jahr 1945 nennt den Krieg eine Geißel der Menschheit, die es zu überwinden gelte. Die Weltversammlung der Kirchen erklärte im Jahr 1948 den Krieg als unvereinbar mit Gottes Willen. Die friedensethische Grundposition der Evangelischen Kirche in Deutschland wie auch die ökumenische Bewegung heute richten sich aus am Leitbild des gerechten Friedens. Angesichts der aktuellen Beispiele für die Entgrenzung von Gewalt und staatlicher Ordnung in den internationalen Beziehungen stellen sich die Fragen nach der Legitimität der Anwendung von militärischer Gewalt zur Rechtserhaltung ganz neu.
„Die Schrift sagt uns, dass der Staat nach göttlicher Anordnung die Aufgabe hat, in der noch nicht erlösten Welt, in der auch die Kirche steht, nach dem Maß menschlicher Einsicht und menschlichen Vermögens unter Androhung und Ausübung von Gewalt für Recht und Frieden zu sorgen.“ So formulierte die Bekenntnissynode von Barmen im Jahr 1934 in ihrer 5. These.
Gewiss haben die Synodalen damals die militärische und kriegerische Gewalt zu dem legitimierten staatlichen Gewaltpotential gerechnet. Die Tagung nimmt das friedensethische Dilemma zwischen Interventionsverbot und Schutzgebot auf und fragt nach dem „Maß menschlicher Einsicht und menschlichen Vermögens“ heute: Wie ist staatliche Gewalt zu
organisieren, wenn sie für Recht und Frieden sorgen, jedoch auch der Ächtung des Krieges entsprechen soll? Welche Optionen zur Konfliktbewältigung bietet eine internationale Polizei als Alternative zum klassischen Militär? Kann die Konzeption von Just Policing einen zukünftigen Weg aufzeigen, wenn es darum geht, Terror, Völkermord und anderen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu widerstehen? Die Tagung lädt auch ein, das friedensethische Gespräch mit Mitgliedern der
Kammer für Öffentliche Verantwortung der EKD zu führen.