Wirtschaftsförderung statt Rüstungsexportkontrolle
Initiativen - November 2019Mit dem deutsch-französischen Regierungsabkommen werden zwei Eckpfeiler der deutschen Rüstungsexportkontrolle ausgehebelt: das Exportverbot von Kriegswaffen mit Genehmigungsvorbehalt und die Endverbleibskontrolle. Denn bei Anwendung des in dem Abkommen festgelegten „De-minimis“-Grundsatzes entfällt für Rüstungsgüter und bestimmte Kriegswaffen die Notwendigkeit einer Endverbleibserklärung sowie der Genehmigungsvorbehalt bei Re-Export bestimmter Kriegswaffen in Drittländer. Damit wird das Kriegswaffenkontrollgesetz umgangen, die Endverbleibskontrolle geschwächt und eine Blaupause für andere Regierungsabkommen geschaffen, die, auf Grundlage des kleinsten gemeinsamen Nenners, den Maßstab für eine gemeinsame Rüstungsexportkontrolle immer weiter herabsetzen.